|  | 
                    
                        | 
                                
                                    |  |  |  
                                    |  | 
                                            
                                                | 
                                                        Geschäftsbedingungen der imotec GmbH |  |  |  |  
                    
                        |  | 
                                
                                    |  |  |  
                                    |  | 
                                            
                                                | Vertragspartner
                                                         |  
                                                | Der Kaufvertrag kommt mit 
                                                        der imotec Gesellschaft für innovative Motorentechnik mbH, Indehell 29, 48653 Coesfeld (hier „imotec GmbH“ genannt) zustande.Telefon/Telefax: 02541/5355
 Email: mail@imotecGmbH.com
 Handelsregister: Amtsgericht Coesfeld HRB 1947
 |  
                                                | §1. | Vertragsabschluss
                                                         |  
                                                | §1.1
 | Alle unsere 
                                                        Verkäufe erfolgen ausschliesslich unter nachstehenden Bedingungen; abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. |  |  |  
                    
                        |  | 
                                
                                    |   | Entgegenstehende 
                                            Geschäftsbedingungen der Vertragspartner verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen ausdrücklich widersprechen. Sie gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals bestätigt werden |  
                                    | §1.2
 | Unsere Angebote sind 
                                            freibleibend. Fernmündliche Auskünfte sind unverbindlich und werden erst mit schriftlicher Bestätigung von uns wirksam. Lieferungsmöglichkeiten und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. |  
                                    | §1.3
 | Alle Leistungs- und 
                                            Lieferungsumfänge, sowie alle Leistungsangaben in Katalogen, Prospekten oder Info´s werden erst mit der Auftragsbestätigung wirksam. |  
                                    | §1.4
 | Beim Verkauf nach Muster 
                                            haben diese nur als ungefähre, unverbindliche Muster zu gelten, die den durch- schnittlichen Typ der Ware zeigen sollen. |  
                                    | §1.5
 
 | Beim Verkauf von Teilen, 
                                            die extra für den Kunden in Sonderanfertigung hergestellt werden müssen, ist eine Annahmeverweigerung oder Rücksendung der Ware ausgeschlossen, auch dann, wenn die von uns genannte Lieferfrist 
                                            überschritten worden ist. |  
                                    | §1.6 | Nebenabreden und Änderungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
                                         |  
                                    | §1.7
 | Für alle Geschäfte gelten ausschliesslich die deutschen Gesetze; ausländische Abnehmer erkennen diese ebenfalls als verbindlich an.
                                         |  
                                    |    |    |  
                                    | §2. | Preise
                                             |  
                                    | §2.1
 | Alle Preise gelten ab 
                                            Coesfeld, ausschliesslich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. |  
                                    | §2.2
 | Alle Preisangaben in 
                                            Katalogen, Prospekten, Info´s oder Preislisten werden erst mit der schriftlichen Auftrags- bestätigung durch uns wirksam. |  
                                    |   |   |  
                                    | §3. | Mindestauftragswert
                                             |  
                                    |   | Der Mindestauftragswert beträgt € 50,-.
                                         |  
                                    |    |    |  
                                    | §4. | Versand
                                             |  
                                    |   | Der Versand der Ware 
                                            geschieht auf Kosten des Bestellers. Auf Wunsch des Käufers werden Waren mit einem Warenwert über 500,- Euro gesondert Transportversichert und dem Käufer berechnet. |  
                                    |    |    |  
                                    | §5. | Lieferzeit
                                             |  
                                    | §5.1 | Die Lieferzeit/Liefertermin ist annähernd, auch bei schriftlicher Bestätigung von uns. 
                                         |  
                                    | §5.2
 
 | Wenn genannte 
                                            Lieferzeiten/Liefertermine nicht eingehalten werden können, so kann der Besteller/Käufer vom Vertrag nur bei Wertersatz der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Auftragskosten zurücktreten. 
                                            Schadenersatzansprüche o.ä. wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. |  
                                    | §5.3
 | Die Lieferzeit beginnt 
                                            frühestens, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten geklärt sind und alle Voraussetzungen vorliegen, die der Besteller zu erfüllen hat. |  
                                    | §5.4
 
 
 
 | Die Lieferfrist 
                                            verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, gleichgültig ob sie in unserem Werk oder beim Zulieferer eintreten wie z.B. 
                                            Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Bestellers oder einer Behörde. Die 
                                            bezeichneten Umstände sind auch dann nicht durch uns zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges entstehen. |  
                                    |   |    |  
                                    | §6. | Lieferbedingungen
                                             |  
                                    | §6.1
 
 
 | Unsere Lieferungen 
                                            bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt 
                                            das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware. |  
                                    | §6.2
 
 
 | Bei Verarbeitung mit 
                                            anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller/Käufer, steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren z.Zt. der Verarbeitung zu. Für 
                                            die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache, gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. |  
                                    | §6.3
 
 
 | Der Besteller/Käufer darf 
                                            unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäfts- bedingungen und nur solange er nicht im Verzuge ist, veräussern. Er ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur mit 
                                            der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass er die Forderungen aus der Weiter- veräusserung gemäss der Absätze c) und e) auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht 
                                            berechtigt. |  
                                    | §6.4
 
 
 | Die Forderungen des 
                                            Bestellers/Käufers aus einer Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder 
                                            mehrere Abnehmer weiterveräussert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräusserten Vorbehaltsware. |  
                                    | §6.5
 | Wird die Vorbehaltsware 
                                            vom Besteller/Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräussert, gilt die Abtretung der Weiterveräusserung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
                                         |  
                                    | §6.6
 
 | Der Besteller/Käufer ist 
                                            berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser 
                                            Verlangen ist er verpflichtet die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekannt zu geben. |  
                                    | §6.7
 | Übersteigt der Wert der 
                                            für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers/Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
                                         |  
                                    | §6.8
 | Von einer Prüfung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller/Käufer unverzüglich benachrichtigen.
                                         |  
                                    |    |    |  
                                    | §7. | Zahlungsbedingungen
                                             |  
                                    | §7.1 | Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorkasse.
                                         |  
                                    | §7.2
 
 
 
 
 
 
 | Ist ein Zahlungsziel 
                                            vereinbart, beginnt dieses mit Fertigstellung der Ware. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet; Diskontspesen trägt der Käufer.  Werden vereinbarte Zahlungen nicht rechtzeitig 
                                            geleistet (insbesondere bei Scheck- oder Wechselprotest), so werden damit gleichzeitig unsere sämtlichen Forderungen fällig.  Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles um mehr als 10 Tage, 
                                            berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 %  über dem Lombardsatz der DBB zzgl. gesetzlicher MwSt. Wir sind berechtigt, bei Erstgeschäften Referenzen oder Vorkasse zu verlangen.  Rechnungen 
                                            über Fahrzeugumbauten oder Instandsetzungen, sind vor Auslieferung, ohne jeglichen Abzug, rein netto fällig. Erfolgt ein Abgleich von Rechnungen durch ungedeckte(n) Scheck(s), wird umgehend Strafanzeige 
                                            wegen Scheckbetruges erstattet.  |  
                                    | §7.3 | Bei Zahlungsverzug gelten Umsatzvergütungen und sonstige Preisnachlässe rückwirkend als nicht vereinbart.  
                                         |  
                                    | §7.4
 | Hat die Lieferung 
                                            vertragsgemäss in mehreren Teillieferungen zu erfolgen, so stellen wir jeweils eine Zwischen- rechnung die gemäss §6a) – b) zu begleichen ist. |  
                                    | §7.5
 | Die Zahlung ist ohne 
                                            Rücksicht auf etwaige Mängelrügen zu leisten. Eine Aufrechnung des Rechnungsbetrages mit etwaigen Forderungen des Käufers ist nicht zulässig, es sei denn, dass eine schriftliche Vereinbarung erfolgt ist.
                                         |  
                                    | §7.6
 | Wird ein bestätigter 
                                            Auftrag durch den Auftraggeber storniert, so berechnen wir die bis zum Tage der Stornierung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 50% des Auftragswertes, die gemäss § 6.2 zu begleichen sind. |  
                                    |    |    |  
                                    | §8. | Haftung
                                             |  
                                    | §8.1
 | Jegliche Haftung von uns 
                                            für Schäden bei oder aus Prüfstandläufen oder Probefahrten ist ausgeschlossen – es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns. |  
                                    | §8.2
 | Ansprüche des Käufers 
                                            oder dritter Personen aus Schäden bei Motor-Sport-Veranstaltungen sind ausgeschlossen – es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns. |  
                                    | §8.3
 
 | Jegliche Haftung von uns 
                                            für die gelieferten Artikel bei Verwendung in der Luft- und Raumfahrt ist ausgeschlossen, es sei denn, dass speziell für diesen Zweck entwickelte Artikel mit einer schriftlichen und bestätigten 
                                            Sondergenehmigung geliefert werden. Dieses gilt in besonderem Masse in der bemannten Luft- und Raumfahrt. |  
                                    | §8.4
 | Die Verwendung der 
                                            gelieferten Artikel im Bereich der Kernenergie ist ebenfalls nur mit besonderer schriftlicher und bestätigter Freigabe erlaubt. |  
                                    |    |    |  
                                    | §9. | 
                                            Einschränkung der Verwendung |  
                                    |   | Die Verwendung der 
                                            Artikel innerhalb der USA und Kanada ist nicht gestattet. Es sei denn, dass von uns hierzu eine schriftliche Freigabe erteilt worden ist. Der Artikel darf dann nur innerhalb des Zeitraumes der Freigabe 
                                            und auch nur im Rahmen dieser Erlaubnis und nur für den vorgesehenen Zweck gemäss der Betriebsanleitung verwendet werden. |  
                                    |    |    |  
                                    | §10. | Gewährleistung
                                             |  
                                    | §10.1.1
 | Nimmt der 
                                            Besteller/Käufer den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines offensichtlichen Mangels ab, stehen ihm Ansprüche aus in §9. beschrieben nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. |  
                                    | §10.1.2
 | Verbraucher haben bei 
                                            mangelbehafteter Lieferung die Wahl, ob eine Nacherfüllung, eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgen soll. |  
                                    | §10.1.3
 | Wir sind berechtigt, die 
                                            Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt |  
                                    | §10.1.4
 | Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
                                         |  
                                    | §10.1.5
 | Schlagen die 
                                            Nacherfüllungen bzw. Nachbesserungen der Ware fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 
                                         |  
                                    | §10.1.6 | Bei nur geringfügigem Mangel steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
                                         |  
                                    | §10.1.7
 
 | Verbraucher haben uns 
                                            offensichtlich mangelbehaftet gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche, schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausge- 
                                            schlossen. |  
                                    | §10.1.8
 
 
 
 | Unternehmer müssen die 
                                            gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mangelabweichungen hin untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die 
                                            Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt 
                                            der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
 |  
                                    | §10.1.9
 | Verdeckte Mängel sind uns 
                                            innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; zur Frist- wahrung genügt die rechtzeitige Absendung. |  
                                    | §10.2
 
 
 
 
 | Wir gewähren eine dem jeweiligen Stand der Technik eines jeden 
                                            neuen Artikels
                                             entsprechende Fehlerfreiheit des neuen Artikels in Werkstoff und Werkarbeit während der Dauer von 12 Monaten gegenüber Unternehmern bzw. 24 Monaten gegenüber Verbrauchern ab Auslieferung an den Ersterwerber.
                                            Bei gebrauchten Artikeln/Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Auslieferung der Ware an den Ersterwerber. Auch bei gebrauchten Artikeln/Sachen gelten im weiteren alle Bestimmungen 
                                            unserer AGB ebenso, wie für neue Artikel.
 |  
                                    | §10.3
 | Für natürlichen 
                                            Verschliess und Schäden, die auf fahrlässige und/oder unsachgemässe Behandlung oder äussere, durch uns nicht zu vertretene Einflüsse zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen. |  
                                    | §10.4
 
 | Bei kompletten 
                                            Baueinheiten erstreckt sich die Gewährleistung nur auf Artikel, welche von uns komplett montiert und probegelaufen wurden. Wird ein Artikel oder Baugruppe im Verbund mit angelieferten Artikeln montiert, 
                                            so sind diese angelieferten Artikel von der Gewährleistung ausgeschlossen. |  
                                    | §10.5
 
 
 
 
 
 
 
 
 | Die Gewährleistung erlischt weiterhin, wenn
                                            - die Montage/Demontage des/der Artikel(s) ausserhalb unserer Geschäftsräume oder unserer offiziellen Vertre
 tungen erfolgt,
 - die Ansprüche nicht unverzüglich, nachdem sie offensichtlich geworden sind, schriftlich angemeldet worden sind,
 - der neue Artikel von fremder Seite oder durch Einwirkung von Teilen fremder Herkunft verändert/beeinflusst
 worden ist und/oder der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung/Beeinflussung steht,
 - unsere Vorschriften über die Behandlung des neuen oder gebrauchten Artikels (Betriebsanleitung) nicht befolgt
 werden. Ebenso durch
 nicht sachgemässe bzw. fachgerechte Montage oder Inbetriebnahme des neuen oder gebrauchten Artikels,
 - der Artikel zu Sport- bzw. Wettbewerbszwecken oder vergleichbaren Beanspruchungen verwendet wird/wurde.
 |  
                                    | §10.6
 | Die Gewährleistung ist nur wirksam, wenn bei Baueinheiten die Verplombung nicht beschädigt bzw. zerstört ist oder gänzlich fehlt.
                                         |  
                                    | §10.7 | Gewährleistungen verlängern die Gewährleistungszeit nicht und setzen auch keine neue Gewährleistungszeit in Gang.
                                         |  
                                    | §10.8
 | Betriebsmittel und/oder Schmierstoffe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
                                            
 |  
                                    | §10.9.1
 | Im Gewährleistungsfall 
                                            ist uns der Artikel unverändert und ungereinigt frei Haus zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Transportkosten trägt der Besteller/Käufer. |  
                                    | §10.9.2 | Im Gewährleistungsfall wird der Artikel nach unserer Wahl nachgebessert, instandgesetzt oder ausgetauscht.
                                         |  
                                    | §10.9.3
 
 
 
 
 | Über die Gewährleistung 
                                            für neue Artikel hinaus, stehen dem Besteller/Käufer Ansprüche nicht zu. Insbesondere wird Ersatz eines weitergehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrunde, 
                                            ausgeschlossen.Stellt sich heraus, dass kein Fehler im Sinne der oben beschriebenen Gewährleistung besteht (z.B. Schäden, die wir nicht zu vertreten haben, oder natürliche Abnutzung), so trägt der 
                                            Besteller/Käufer alle uns im Zusammenhang mit den behaupteten Mängeln entstandene Kosten.
 |  
                                    |    |    |  |  
                    
                        |  | 
                                
                                    | §11. | 
                                            Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern |  
                                    | §11.1
 
 
 
 
 
 | Der Vertrag kommt durch 
                                            Annahme der Kundenbestellung durch uns zustande. Der Besteller/Käufer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung gemäss § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Besteller/Käufer 
                                            entweder von uns durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware bzw. durch das Angebot oder die Erbringung der Dienstleistung.Bestellt der 
                                            Besteller/Käufer per Internet, so werden wir die Bestellung auf elektronischem Wege bestätigen, spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware bzw. durch das Angebot oder die Erbringung 
                                            der Dienstleistung bestätigen.
 |  
                                    | §11.2
 | Ein Widerrufsrecht bei 
                                            Artikeln/Dienstleistungen welche speziell nach Besteller-/Käuferwunsch angefertigt bzw. durchgeführt werden/wurden, ist ausgeschlossen. |  
                                    | §11.3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 | Aufgrund des gesetzlichen 
                                            Widerrufsrechtes des Bestellers/Käufers kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens uns zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Besteller/Käufer kann sein 
                                            Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax Email) widerrufen.Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung.
 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware.
 Der Widerruf ist zu richten an:
 imotec GmbH
 Postfach 1511
 48635 Coesfeld
 Email: mail@imotecGmbH.com
 |  
                                    |   |   |  
                                    | §11.4 | Widerrufsfolgen
                                             |  
                                    |   | Im Falle eines wirksamen 
                                            Widerrufes sind beiderseitig empfangene Leistungen zurückzugewähren. Die Versandkosten trägt der Käufer. Kann der Besteller/Käufer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in 
                                            verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller/Käufer insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie dem 
                                            Besteller/Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt 
                                            und alles unterlässt, das den Wert der Sache beeinträchtigt.Die betrifft insbesondere, wenn:
 - Bild, Ton- und Datenträger, CD´s, DVD´s, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie Online herunter
 geladen wurde(n),
 - Waren, die nach Kunderspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
 Kunden zugeschnitten sind,
 - Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
 können,
 - Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet wurde oder sie Online heruntergeladen wurden,
 - Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standardkomponenten konfiguriert wurden, wie z.B. individuell
 konfigurierte Computer,
 Hardware mit/ohne eingebundener Softwareinstallation, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen wurden,
 - vom Besteller/Käufer aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Besteller/Käufer bereits eingebaut wurden,
 - Sonderbestellungen des Bestellers/Käufers, wie z.B. speziell für den Besteller/Käufer bestellte oder gefertigte
 Waren geliefert wurden,
 - Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel soweit deren Versiegelung
 oder Verpackung
 geöffnet wurde,
 - Meterware, Verbrauchsmaterial geliefert wurde,
 - Prepaidcards oder Packs, bei denen eine Telefonkarte benutzt bzw. der PIN-Brief geöffnet wurde.
 Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist 
                                            eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder seiner Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Käufer innerhalb der 14-Tages-Frist ab Eingang der Ware ein schriftliches 
                                            Rücknahmeverlagen an uns sendet.
 Bei der Rücksendung hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen.
 |  
                                    |   |   |  
                                    | §12. | 
                                            Widerrufsbelehrung gegenüber Unternehmern |  
                                    |   | Ein Widerrufsrecht von Unternehmern ist gemäss BGB, so auch bei uns, ausgeschlossen.
                                         |  |  
                    
                        |  | 
                                
                                    |   |   |  
                                    | §13. | 
                                            Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften |  
                                    |   | Änderungen und 
                                            Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden – der Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder 
                                            einer vergleichbaren Organisation vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Ansprüche an uns wegen Nichtgenehmigung von Seiten des 
                                            TÜV oder einer vergleichbaren Organisation sind ausgeschlossen. |  
                                    |   |   |  
                                    | §14. | Konstruktionsänderungen
                                             |  
                                    |   | Wir behalten uns das 
                                            Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. |  
                                    |   |   |  
                                    | §15. | Instandsetzungen
                                             |  
                                    |   | Bei Instandsetzungen und 
                                            Reparaturen wird der Preis, soweit nicht etwas anderes fest vereinbart ist, erst nach Fertigstellung der Arbeit festgelegt. Vorher abgeschlossene Kostenschätzungen sind unverbindlich. Soweit bei 
                                            Durchführung dieser Arbeiten Schäden entstehen, wird nur bei grob fahrlässigem Verschulden gehaftet. Dieses gilt auch, wenn der Gegenstand durch Dritte beschädigt oder entwendet wird. |  
                                    |   |   |  
                                    | §16. | Altteile
                                             |  
                                    |   | Ist nichts anderes vereinbart, so gehen ausgebaute Teile in unser Eigentum über, insbesondere bei Austauschteilen.
                                            Ist eine Rückgabe vereinbart, so sind ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende 
                                            Lagerung übernehmen wir keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Teile, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in unser Eigentum übergehen.
 |  
                                    |   |   |  
                                    | §17. | Datenspeicherung
                                             |  
                                    |   | Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Bestellers/Käufers zu verwerten und diese zu speichern.
                                         |  
                                    |   |   |  
                                    | §18. | Urheberrecht
                                             |  
                                    | §18.1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 | Die von uns hergestellten 
                                            und gelieferten Waren welche nicht durch besonderen Schutz geschützt sind, wie z.B. durch Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, oder Patentschutz,  sind als Gegenstände als angewandter Kunst 
                                            urheberrechtlich geschützt. Auch nach Übergabe der Waren ist es dem Besteller/Käufer untersagt, diese zu vervielfältigen oder zu verändern. Unabhängig vom künstlerischen Wert eines imotec-Produktes ist 
                                            der Besteller/Käufer für den Fall des unbefugten Vervielfältigens oder Veränderns eines oder mehrerer Produkte zur Zahlung eines Schadensersatzes in gerichtlich zu ermittelnder Höhe verpflichtet. Weitere 
                                            Ansprüche behalten wir uns gemäss § 106 Urheberschutzgesetz vor. Für den Fall, dass uns ein Besteller/Käufer Entwürfe oder ähnliches zur weiteren Bearbeitung, oder Verwendung überlässt, hat er dafür 
                                            Sorge zu tragen, dass wir von Ansprüchen Dritter freigestellt sind und von jeglicher Haftung insbesondere aus Ansprüchen von Urheberrechten ausgeschlossen sind. Beratungen, Zeichnungen und 
                                            Gebrauchsanweisungen der Produkte werden aufgrund von Erfahrungen und Versuchen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Eine Haftung unsererseits kann daraus nicht hergeleitet werden.  |  
                                    | §18.2
 
 | Kostenberechnungen, 
                                            Entwürfe, Zeichnungen, Muster und sonstige Berechnungen werden nicht Eigentum des Bestellers/Käufers und dürfen deshalb nicht von ihm ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verwendet, noch dritten 
                                            Personen, insbesondere Konkurrenten, zugänglich gemacht werden. |  
                                    | §18.3
 | Im Falle der 
                                            Nichterteilung eines Auftrages sind alle übergebenen Unterlagen, Berechnungen und Muster unverzüglich zurückzugeben. Zuwiderhandlungen werden gemäss § 1, Nr.3 des Gesetzes vom 19. Juni 1901 verfolgt.
                                         |  
                                    |   |   |  
                                    | §19. | 
                                            Erfüllungsort und Gerichtsstand |  
                                    | §19.1
 
 
 | Ist der Käufer Kaufmann, 
                                            eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Coesfeld. Das selbe gilt, 
                                            wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. |  
                                    | §19.2
 
 | Sollte eine der 
                                            vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen davon unberührt bleiben. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren 
                                            wirtschaftlicher Erfolg dann der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. |  |  
                    
                        |  | 
                                
                                    |  |  
                                    | GmbH |  |  
                    
                        |  | 48653 Coesfeld = GERMANYTel: 02541 / 5355
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